21. Oktober 2016

Kindergarten-NC



Kindergarten-NC

Im Durchschnitt bekommt in Deutschland jede Frau 1,5 Kinder: der höchste Stand seit mehr als 30 Jahren. Gleichzeitig nimmt aber auch die Erwerbstätigkeit von Frauen zu: 73 % im Jahr 2014 zu 63% im Jahr 2005. Wohin also mit den Kindern, wenn beide Elternteile arbeiten?

Seit August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre unter dreijährigen Kinder. Doch wie viele Plätze für unter Dreijährige werden überhaupt gebraucht? Das Ergebnis einer Umfrage des Deutschen Jugendinstituts von 2012 kam zu dem Ergebnis, dass bundesweit 39,4% der Eltern einen Betreuungsplatz für ihre Kinder benötigen. Im März 2015 liegt die Betreuungsquote von unter Dreijährigen in einer Kindertages-einrichtung oder durch eine Tagespflegeperson aber bei nur 32,9%. Es fehlen also Plätze.

Anspruch

So auch der Fall bei drei Müttern aus Dresden. Sie bekamen für ihre Sprösslinge keinen Betreuungsplatz und konnten deshalb nicht wie geplant in ihren Beruf zurückkehren. Sie klagten auf Schadenersatz für ihren Verdienstausfall und der Bundesgerichtshof gab ihnen nun Recht: Eltern können Schadensersatz verlangen, wenn Gemeinden ihnen keinen Kita-Platz anbieten können. Allerdings mit einer Ausnahme: Haben Gemeinden keine Schuld an den fehlenden Betreuungsplätzen, z.B. durch einen generellen Mangel von Erziehern auf dem Arbeitsmarkt, können sie nicht haftbar gemacht werden. Dagegen sind klamme Gemeindekassen keine ausreichende Rechtfertigung für fehlende Kita-Plätze.

Wirklichkeit
Die bundesweit niedrigste Betreuungsquote gab es im März 2015 in Nordrhein-Westfalen (25,9 %).
In der NRW-Stadt Essen gibt es zur besseren Koordination und Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen das Elternportal Little Bird, das auch von zahlreichen anderen Gemeinden genutzt wird. In diesem Portal können sich Eltern einen Überblick über die Betreuungsangebote in der Nähe verschaffen und auch „Bewerbungen“ abgeben. Bei bis zu sieben Einrichtungen können Eltern ihre Kinder vormerken lassen. Macht Little Bird den Suchenden ein Angebot, müssen sie den Platz innerhalb von 14 Tagen annehmen. Ob die Eltern aber von den anderen Kitas – die sie eventuell präferieren – noch Angebote bekommen, können sie nicht sehen. Lehnen sie den Platz ab, werden alle anderen Anfragen wieder aktiviert. Hört sich fast so an wie bei der Studienplatzvergabe für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge. Auch da können Bewerber bis zu sechs Hochschulen als Wunsch angeben. Sollte man also auch für Kindergartenplätze einen Numerus Clausus einführen? Schließlich gibt es mehr Bewerber als Plätze. Doch wonach sollte ausgewählt werden? Abiturdurchschnittsnote der Eltern? Einkommen? Schuhgröße? Kaum vorstellbar. Doch eins ist sicher, es werden mehr Betreuungsplätze benötigt!